Aufgrund der aktuellen Situation finden aktuell keine Aktivitäten statt
Hier die aktuelle Info des Kreises.
Nicht möglich:
Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Ausgenommen von dem Verbot ist der Sport allein, mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Personen eines anderen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel (…). Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten