Vereinsregeln

Vereinsregeln Kanu-Freunde-Dorsten e. V. 

  • Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und nur mit Schwimmweste die Boote nutzen.
  • Den Mitgliedern stehen verschiedene Vereinsboote zur Verfügung. Die Vereinsboote sind auf der der Hinweistafel im Bootshaus gekennzeichnet.
  • Vor Nutzung der Vereins-/Privatboote muss sich jedes Mitglied und auch jeder Gast aus versicherungstechnischen Gründen und zur eigenen Sicherheit in die Fahrtenliste im Bootsraum ein- und nach Rückkehr auch wieder austragen. Einzutragen sind Tag, Uhrzeit, Name, Gewässer, vorgesehene Route, gepaddelte Kilometer sowie die Bootsnummer. Jedes Boot hat eine eigene Nummer, die der Kammer im Bootsregal entspricht.
  • Nach Nutzung ist jedes Mitglied/jeder Gast gehalten, die Boote mit den im Bootsraum vorhandenen Schwämmen zu reinigen und die Boote zurück in ihre nummerierten Kammern zu legen. Bitte diese Ordnung einhalten. Die Schwämme sind auszuwaschen und zum Trocknen in die Körbe zulegen.
  • Für eine Leihgebühr von 15 Euro kann jedes Mitglied einen Bootsraumschlüssel (Transponder) beim Bootshauswart erhalten. Mit diesem Chip haben die Mitglieder Zugang zum Bootsraum. Dort befinden sich die Schlüssel zu den Vereinsräumen (Bastelraum, Canadierraum, Toiletten). Nach der Nutzung sind die Schlüssel wieder an ihren Platz im Bootsraum aufzuhängen.
  • Nach Einbruch der Dämmerung dürfen die Boote gemäß Wasserschutzverordnung nur mit einer genehmigten Beleuchtung genutzt werden.
  • Das Vereinsgelände darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Die Innenhoffläche vor den Bootsraumtüren darf nicht befahren werden. Beim Verlassen des Geländes sind die Vereinstore und die Schranke zu schließen.
  • Nach Nutzung des Vereinsgrills ist dafür Sorge zu tragen, dass Grill und Grillplatz gereinigt werden..
  • Bei Anwesenheit oder privaten Feiern auf dem Vereinsgelände sind Getränke (Cola, Fanta, Mineralwasser, Bier) vom Verein zu beziehen. Getränke während des Clubabends sind bar zu bezahlen.
  • Die private Nutzung von Vereinsräumlichkeiten (Außengelände, Clubraum, Wintergarten) sowie die private Nutzung von Vereinscanadiern muss schriftlich beim Vorstand beantragt
    werden. Die Nutzungsentgelte sind beim Vorstand einsehbar.
  • Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr (Stichtag ist der 1. Januar) sind zur Zeit jährlich drei Pflichtarbeitsstunden zu leisten. Im Aufnahmejahr entfällt die Verpflichtung. Die Termine für Arbeitseinsätze werden im Jahresprogramm und im Aushang veröffentlicht. Für nicht geleistete Arbeitsstunden erfolgt eine Berechnung von zur Zeit 15 Euro/Stunde per Lastschriftverfahren.
  • Vereinsboote dürfen nur für Tagesfahrten genutzt werden. Weitergehende Nutzung muss vom Wanderwart genehmigt werden.
  • Schäden an Vereinsbooten sind umgehend dem Bootshauswart zu melden.
  • Im Bootshaus eingelagerte Boote sind nicht versichert.